Elternbrief vom 07.01.2021

Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein gesundes und glückliches Jahr 2021.

In der kommenden Woche bleibt unsere Schule auf Anordnung geschlossen.

 

Für die üblichen Kernzeit- und Schulzeiten wird eine Notbetreuung eingerichtet.

„Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass

- die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und

 - sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt. Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an. Auch wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe, z.B. pflegebedürftige Angehörige oder ehrenamtlicher Einsatz in Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder Feuerwehren, vorliegen, ist eine Aufnahme in die Notbetreuung möglich.

Es gilt vielmehr der dringend an die Erziehungsberechtigten zu richtende Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.“*

 

„Wie für den Schulbesuch gilt auch für die Notbetreuung ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die

- in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen oder

- sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder

- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.

Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht jedoch nicht mehr, wenn eine Pflicht zur Absonderung, z.B. durch die Möglichkeit der „Freitestung“, endete.“*

Die Mensa steht für die Zeit der Notbetreuung nicht zur Verfügung.

 

Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, so müssen Sie sich für

-          die Kernzeit mit Frau Volz in Verbindung setzen s.volz@muggensturm.de

und

-          die Schulzeit bei mir melden hermann@schulemuggensturm.de.

Bitte erklären Sie dabei schriftlich, dass Sie durch berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

 

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt ab Montag Fernlernunterricht. Die Klassenlehrerin und / oder die Fachlehrerin wird Ihnen für Ihr Kind einen Wochenplan für die kommende Woche zumailen. Dafür notwendige Materialien oder Arbeitsblätter werden angehängt oder in einer Cloud zur Verfügung gestellt oder in einem Padlet zu finden sein oder zur Abholung bereitgelegt werden.

Zuständig für die Kommunikation in jeder Klasse ist die Klassenlehrerin mit den Elternvertreterinnen.

 

Sollten Sie einen Laptop oder ein Chromebook ausleihen wollen, weil für das Arbeiten Ihres Kindes kein Gerät zur Verfügung steht, so können Sie dieses bei uns leihen. Melden Sie sich dafür ebenfalls bei mir.

 

Sollten Sie zu Hause oder im näheren Umfeld über keinen Drucker verfügen, so können Sie mir die zu druckenden Unterlagen zukommen lassen und wir stellen Sie Ihnen zu.

 

Wir alle wünschen uns, dass die Schulschließung nur für eine Woche gilt.

„Davon abweichend ist eine Öffnung der Grundschulen, (…) ab 18. Januar auf der Grundlage der dann verfügbaren Daten möglich.“*

Wir informieren Sie wie immer zeitnah über die aktuellen Entwicklungen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Klassenlehrerin oder an die Schulleitung.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                      07.01.2021

Johannes Hermann

 

 

* Orientierungshilfen zur Notbetreuung an den Schulen, Stand: 6. Januar 2021, Kultusministerium BW