Auszüge aus dem Schreiben des Kultusministeriums zu Corona-Pandemie

Regelbetrieb an den Schulen unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 202012021 Hinweise zu Gorona-Verordnung Einreise-Quarantäne - Coronavo EQ sowie zum

Formular Gesundheitsbestätigung


Allgemeines zu den Einreisebestimmungen

Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss die Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) in der jeweils geltenden

Fassung beachten. Besondere Bestimmungen gelten nach dieser Verordnung für Personen, die aus einem ,,Risikogebiet" einreisen. Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche ein erhöhtes Risiko für eine lnfektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des lnnern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-lnstitut auf seiner lnternetseite

https://www.rki.de/DE/ContenUlnfAZ/N/Neuartiges Coronavirus/Risikoqebiete neu.html

veröffentlicht.

Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten

haben, sind verpflichtet, sich unvezüglich nach der Einreise testen zu lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in die eigene Häuslichkeit oder

eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.