Quarantänevorschriften (31.08.)

Liebe Eltern,

Quarantänevorschriften sind immer dann einzuhalten, wenn sich Reisende innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Maßgeblich ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen war (d.h. nicht zwangsläufig zum Zeitpunkt des Aufenthalts).

Quarantänepflicht bei Rückkehr aus dem Ausland - Auswärtiges Amt - https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/quarantaene-einreise/2371468

Heute ist Sommerferientag 33 von 46. 

Wer heute - am 31.08 - oder danach noch im Risikogebiet im Urlaub ist, muss sich bei mir melden, da dann sich die Quarantänezeit mit dem Schuljahresstart überschneidet.

Gruß Johannes Hermann